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Wir suchen Pflegestellen

Neben Patenschaften vergeben wir auch Pflegschaften. Für besonders sensible, kranke Tiere oder Babys benötigen wir dringend tierliebende Menschen, die unsere Schützlinge bis zur endgültigen Vermittlung ein vorübergehendes Zuhause bieten. Dieses Tiere sollen in der Familie wie ein eigenes aufgenommen und umsorgt werden. Die Tierarztkosten werden selbstverständlich vom Verein übernommen, und es wird ein ordentlicher Pflegevertrag geschlossen.

Welche Voraussetzungen muss eine Pflegestelle erfüllen?

Die Pflegestelle bzw. die Pflegeperson muss alle Kriterien erfüllen, die auch für die Vermittlung einer Fellnase erforderlich sind.

Was muss man als Pflegeperson beachten?

In erster Linie sollte man nicht vergessen, dass der Schützling ein neues endgültiges Zuhause benötigt. Irgendwann kommt der Tag, wo man sich von dem Tierchen trennen muss. Diese Trennung ist nicht immer leicht, denn man hat schließlich viel Zeit und Liebe in das Geschöpf investiert. Doch der nächste Notfall kann schon bald wieder vor der Türe stehen, der einen Pflegeplatz benötigt.

Wie bewerbe ich mich für eine Pflegschaft?

Wenn Sie eine Pflegschaft übernehmen wollen, senden Sie uns bitte eine Mail oder nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf. Auf der Seite Tiervermittlung finden Sie eine kurze Beschreibung, wie wir bei einer Vermittlung vorgehen. Diese Schritte sind auch für den Antrag auf Pflegschaft erforderlich.

Wird die "Arbeit" mit einem Pflegetier bezahlt?

Grundsätzlich NEIN. Die Pflegschaft ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nicht bezahlt wird.

Welche Auflagen sind zu erfüllen?

Die Pflegestelle bzw. die Pflegeperson muss sich um das Pflegetier genauso kümmern, wie im Pflegevertrag festgehalten. Bei der Aufnahme eines Hundes muss u. a. eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da der Verein keine Einwirkung mehr auf das Tier hat.

Dürfen Kinder ein Pflegetier betreuen?

Kinder unter 18 Jahren können keine Verantwortung für die Betreuung eines Tieres übernehmen. Allerdings unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten dürfen Sie an die Pflege teilnehmen.

Kann man ein Pflegetier ganz übernehmen?

Natürlich kann man das Pflegetier, wenn es einem so sehr ans Herz gewachsen ist, dass man sich davon nicht mehr trennen möchte, übernehmen. Es wird wie bei einer regulären Vermittlung ein ordentlicher Schutzvertrag gemacht und die Fellnase darf bei Ihnen verbleiben.

Wenn es nicht klappt, was dann?

Sollten Probleme mit dem Pflegetier entstehen nehmen wir das Tierchen in unseren Reihen wieder auf. Allerdings kann es vorübergehend zu einer Zeitverzögerung kommen, wenn kein neuer Platz gerade verfügbar ist.


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spenden

Spendenkonto: Nord LB - Kontonummer 199 93 73 84 - Bankleitzahl 250 500 00

Konto für Patenschaften: Nord LB - Kontonummer 199 93 73 76 - Bankleitzahl 250 500 00

Bitte geben Sie bei Überweisungen immer den Verwendungszweck an. Für Spendenquittung vermerken Sie bitte Namen und komplette Anschrift.



Stand: Sonntag, 27. November 2011

Hotline: 0 53 81 / 77 82 57 + 01 72 / 1 01 17 76

Copyright Tierhilfe Seesen und Umgebung e.V.