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Unser Gnadenhof Mit unserem Gnadenhofprojekt schließen wir eine sehr große Lücke im Tierschutz. Leider gibt es viel zu wenig Möglichkeiten alte, kranke, behinderte oder verhaltensgestörte Tiere dauerhaft und artgerecht unterzubringen. Gerade für diese Tiere setzen wir uns besonders ein, denn auch sie haben ein Recht auf Leben. Natürlich benötigen solche Tiere besonders viel Zuwendung und Aufmerksamkeit. Auch der Unterhalt ist wesentlich teurer als bei vermittlungsfähigen Tieren, da sie bis an ihr Lebensende gut versorgt werden müssen und meist weitaus höhere Ansprüche haben. So müssen viele Gnadenbrottiere dauerhaft Medikamente erhalten, eine besondere Diät bekommen oder therapeutisch behandelt werden. Manchmal müssen auch bauliche Veränderungen stattfinden, um eine artgerechte Haltung zu gewährleisten. Zu unseren Gnadenbrottieren zählen Hunde, Katzen und andere Kleintiere. Aber auch so genannte Nutztiere, wie zum Beispiel Geflügel, Pferde und Ponys werden bei uns dauerhaft aufgenommen und liebevoll umsorgt. Ihnen stünde sonst die Tötung bevor oder ein fürchterlicher Transport ins Ausland zu den großen Schlachthöfen, wenn sie ihren "Nutzen" nicht mehr erfüllen, was jedoch nicht heißt, dass sie noch ein glückliches Leben führen können. Die "Schützlinge" auf vier Hufe verursachen natürlich ganz besonders hohe Kosten. Ihre Lebenserwartung ist sehr hoch und zudem benötigen sie große Mengen an Futter. Heu, Stroh und spezielle Getreidemischungen müssen zur Verfügung stehen und gelagert werden. Hinzu kommen Kosten für den Schmied, regelmäßige Impfungen und Entwurmungen, Zahnbehandlungen und vieles mehr. Nicht zu vergessen seien auch die Versicherungen, denn auch die müssen sein. Leben nach dem Tod Besonders schlimm ist es, wenn ein Tier nach dem Tod seines geliebten Menschen alleine zurückbleiben muss und die Hinterbliebenen keine Möglichkeit oder Interesse an die weitere Versorgung des treuen Gefährten haben. Nur all zu oft landen solche Tiere beim Tierarzt mit der Bitte sie einschläfern zu lassen. Doch das muss nicht sein, wenn zuvor alles vernünftig geregelt wurde. Ein Tier ist laut Gesetz nicht erbfähig, da es keine Rechtsfähigkeit besitzt. Es wird leider wie eine Sache behandelt. Dennoch kann man ein Tier testamentarisch begünstigen, indem man sein Vermögen einem Tierschutzverein vermacht und ihn gleichsam mit der weiteren Betreuung seines Lieblings betraut. Aus dem Vermögen werden dann alle notwendigen Kosten für das Tier getragen bis hin zum Gang über die Regenbogenbrücke. Wir sorgen dafür, dass Ihr Tier nicht das traurige Ende in einem Tierheim finden muss oder sogar noch den Tod, weil sich niemand seiner Betreuung annehmen will. Auf unserem Gnadenhof darf es sein Leben weiterhin genießen. Es obliegt unserem besonderen Schutz und erhält alles, was sein Leben lebenswert macht. Auch wenn irgendwann die Zeit des Abschieds gekommen ist, darf es seine letzte Ruhestätte auf einem Tierfriedhof beziehen. Unsere Gnadenbrottiere dürfen in Würde leben und auch in Würde sterben. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie für Ihren Liebling eine Regelung zur weiteren Betreuung suchen. Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung.
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