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Die KatzenpensionKatzen sind besonders sensibel. Daher ist auch die Unterbringung im Gruppenraum oder Einzelzimmer dem häuslichem Bereich nachempfunden und gemütlich im Detail ausgestattet. Es befinden sich dort Kratzbäume, kuschelige Liegestätten, Klettermöglichkeiten und Spielzeug. Die Räume sind selbstverständlich in den kühlen Tagen wohligwarm beheizt. Auf Wunsch können Samtpfoten auch ein Einzelzimmer erhalten. Besonders empfehlenswert sind Einzelzimmer für Mehrkatzenhalter oder bei ängstlichen Tieren, die den Kontakt zu Artgenossen meiden. Die Ernährung ist den speziellen Bedürfnissen der Katze angepasst, so dass man auch hier zwischen verschiedenen Sorten und Fütterungsarten wählen kann. Die Unterbringung
Prophylaxe Katzen müssen zum Pensionsantritt dem Alter entsprechend kastriert, ausreichend geimpft und gegen Endo- und Ektoparasiten (Würmer, Flöhe, Zecken, etc.) behandelt sein. Folgende Impfungen sind notwendig: Katzenseuche, Katzenschnupfen, evtl. Tollwut, Leukose und FIP. Ein gültiger Impfpass muss zum Pensionsantritt vorgelegt werden. Diese Maßnahme dient zum Schutz und Gesunderhaltung der Tiere. Probleme Da Katzen sehr ortsbezogen sind und ein Pensionsaufenthalt grundsätzlich Stress bedeutet, besonders in der Gruppenhaltung, kann es durchaus zu Zeichen von Unwohlsein kommen. Unwohlsein zeigen Katzen durch Futterverweigerung, Kot- und Urinabsatz außerhalb der Katzentoilette, Fauchen, Zurückgezogenheit und Vermeidung von menschlichen Kontakt. Dieses Verhalten ist völlig normal und in der Regel nicht besorgniserregend. Bedenken Sie jedoch, dass die Tiere in ein neues Keimumfeld kommen und stressbedingt der Immunhaushalt ins schwanken gerät. Trotz peinlichster Hygiene lassen sich nicht alle Keime eliminieren und es könnte zu Reaktionen kommen. Preise ab 01.01.2011 (inkl. 19 % MwSt.):
Barf/artgerechte Ernährung: Frischfleisch (roh) vom Rind, Geflügel und Fisch. Eintagsküken, wenn gewünscht. Annahme und Abholung: nur nach Vereinbarung (Sonn- und Feiertage geschlossen)Bitte melden Sie Ihre Katze rechtzeitig vor Pensionsbeginn an. Kurzfristige Termine, besonders zur Urlaubs- und Ferienzeit, können oft nicht mehr berücksichtigt werden. In der Regel sollte man mindestens 3 Monate vor Pensionsantritt verbindlich reservieren. Bitte unbedingt lesen: Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Tierpension. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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